Warum Insolvenz

Das Insolvenzverfahren dient dazu, bei Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) einer Schuldnerin oder eines Schuldners das vorhandene Vermögen zu verwerten und den Erlös gleichmäßig an die Gläubigerinnen und Gläubiger zu verteilen. Außerdem wird redlichen Schuldnerinnen und Schuldnern Gelegenheit gegeben, sich von den restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (§ 1 InsO). Das heißt Ihre Schulden werden Ihnen bei Redlichkeit erlassen.

Für zahlungsunfähige Verbraucherinnen und Verbraucher sowie ehemals gewerblich Tätige, die weniger als 20 Gläubigerinnen oder Gläubiger haben und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, legt die Insolvenzordnung (InsO) besondere Regeln fest (§§ 304 ff InsO).

Zunächst sind ernsthafte Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigerinnen und Gläubigern erforderlich. Dies ist der sogenannte außergerichtliche Einigungsversuch. Bei diesem unterstützten wir Sie.