Ablauf der Insolvenz

Informationen zur Privatinsolvenz

Privatinsolvenz – Insolvenz für Verbraucher

Ist es nicht absehbar, Ihre Schulden innerhalb von 6 Jahren aus Ihrem Einkommen zu tilgen, so bietet sich das private Insolvenzverfahren zur Schuldenbereinigung an.

Voraussetzung ist, dass von einer geeigneten Stelle, wie z.B. mir, bescheinigt wird, dass ein außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch gescheitet ist. Ebenfalls dürfen Sie nicht mehr aktuell selbständig tätig sein. Bei ehemaliger selbstständiger Tätigkeit dürfen nicht mehr als 19 Gläubiger vorhanden sein und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen

Der außergerichtliche Einigungsversuch

Vorteile des Insolvenzantrages bei einer Privatinsolvenz:

Ab Eröffnung der Insolvenz sind Zwangsvollstreckungen unzulässig. Gläubiger können nicht mehr vollstrecken.

 

Voraussetzungen für einen Antrag auf private Insolvenz:

Eine Privatinsolvenz kann beantragen, wer zum Zeitpunkt der Insolvenzantragsstellung nicht selbstständig tätig ist.

Ehemalige Selbständige können die Verbraucherinsolvenz beantragen, wenn die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und nicht mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen

Voraussetzung ist eine Bescheinigung von einer geeigneten Stelle (wie mir), dass eine außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert ist.

 

Schuldenbereinigungsversuch

Um diesen Schuldenbereinigungsversuch im Rahmen der Privatinsolvenz durchzuführen benötige ich von Ihnen:

– Eine Liste aller Gläubiger mit einem aktuellen Anschreiben des Gläubigers sowie einem ev. Vollstreckungsbescheid gegen Sie
– Eine Kopie Ihres Einkommensnachweises, Sozialhilfebescheides
– Ihre familiären Daten wie Unterhaltspflichten etc.

Kosten

Die Kosten für diesen Schuldenbereinigungsversuch belaufen sich mit einem Beratungshilfeschein für diese außergerichtliche Schuldenbereinigung in der privaten Insolvenz auf 15,00 € insgesamt.

Ohne Beratungshilfeschein kostet Sie das Verfahren je nach Anzahl der Gläubier und Kompliziertheit das Sachverhaltes (Immobilieneigentum etc.) zwischen 1.000,00 und 2.500,00 Euro. Die voraussichtlichen Kosten können im Rahmen eines Beratungsgespräches (ohne Beratungshilfeschein: 200,00 Euro) ermittelt werden.

Die Zeitdauer dieses Verfahren beläuft sich im Durchschnitt auf ca. 3-5 Monate.

 

Ablauf des Verfahrens

Ablauf des Verfahrens für die Privatinsolvenz:

Sie haben die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und Ihnen liegt ein Beratungshilfeschein für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung vor:

1. Sie senden mit eine E-Mail an info@rechtsanwalt-salzbrunn.de und bitte um eine Terminsvereinbarung zur Vorbereitung des Insolvenzverfahren.

2. Wir vereinbaren einen Termin, in dem ich Ihnen das Verfahren grob erkläre und Ihnen für Rückfragen zur Verfügung stehe.

3. Ich schreibe alle Gläubiger an und fordere diese auf, ein aktuelles Forderungskonto zu übersenden.

4. Ich erstelle einen Schuldenbereinigungsplan unter Berücksichtigung Ihres Einkommens falls vorhanden

5. Im Falle des Scheiterns stelle ich Ihnen die für die Insolvenzeröffnung nötige Bescheinigung aus

 

 

Das sehr umfangreiche Formular kann nach Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung mit meiner Hilfe ausgefüllt werden. Hierfür fällt ev. noch ein kleiner Kostenbeitrag an, der sich dadurch finanziert, dass Sie aufgrund der Überschuldnung Ratenzahlungen an die Gläubiger einstellen.